E-Mobilität & Wallbox zuhause: Was bedeutet das steuerlich?

Für Unternehmen gewinnt Elektromobilität zunehmend an Bedeutung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Mitarbeitenden ein Geschäftsfahrzeug zur Verfügung gestellt wird. Spätestens beim Laden zu Hause stellen sich die Fragen: Wer übernimmt die Installationskosten der Wallbox und welche steuerlichen Folgen ergeben sich daraus? Wir erklären die wichtigsten Punkte dazu verständlich und kompakt.

Wer trägt die Kosten für die Wallbox-Installation?

Ob eine Wallbox beim Mitarbeitenden zu Hause installiert wird, ist das eine. Wer die Kosten übernimmt, ist eine andere Frage. Genau hier liegt der Unterschied, sowohl steuerlich als auch lohnrechtlich.

Kostenübernahme durch den Mitarbeitenden

Übernimmt der Mitarbeitende die Kosten selbst, können Eigenheimbesitzer diese unter bestimmten Voraussetzungen als energetische Massnahme steuerlich abziehen. In Mietverhältnissen ist dies in der Regel nicht möglich.

Kostenübernahme durch den Arbeitgeber

Übernimmt der Arbeitgeber die Installationskosten, gelten diese grundsätzlich als Lohn. Konkret heisst das: Die Kosten werden über die Lohnabrechnung abgewickelt und im Lohnausweis ausgewiesen. Dadurch  besteht eine Sozialversicherungspflicht.

Im Kanton Luzern gilt zusätzlich eine einmalige Freigrenze von CHF 1’500 pro Mitarbeitenden. 

Wichtig: Ein nicht genutzter Rest verfällt und kann später nicht mehr angerechnet werden.

Alternative zur Abrechnung über den Lohn

Eine alternative Handhabung ergibt sich, wenn die Installationskosten zusammen mit dem Fahrzeug aktiviert werden. In diesem Fall erfolgt die Abgeltung über den Privatanteil des Geschäftsfahrzeugs.

Vorteil: Es entsteht keine Gehaltsnebenleistung, da die private Nutzung bereits über den Privatanteil Fahrzeug abgegolten wird.

Was gilt, wenn das Arbeitsverhältnis endet?

Endet das Arbeitsverhältnis innerhalb von 12 Monaten nach der Installation, ist zu regeln, wie mit den Kosten umgegangen wird.

Möglich sind zwei Wege:

  • eine Rückerstattung durch den Mitarbeitenden
  • Ausweis als Gehaltsnebenleistung im Lohnausweis

Wer übernimmt Unterhalt und Stromkosten?

Unterhalt der Wallbox

Grundsätzlich trägt der Mitarbeitende die Kosten für den Unterhalt. Übernimmt der Arbeitgeber diese, gelten sie als Lohn und sind entsprechend sozialversicherungspflichtig.

Stromkosten

In der Regel trägt der Mitarbeitende die Stromkosten. Viele Unternehmen regeln dies über ein Spesenreglement. Gemäss Muster-Spesenreglement der Schweizerischen Steuerkonferenz ist eine monatliche Pauschale von CHF 60 vorgesehen. Damit sind sämtliche Kosten für den privaten Stromverbrauch im Zusammenhang mit dem Elektrofahrzeug abgegolten.

Eine höhere Entschädigung ist möglich, wenn ein Fahrtenbuch geführt wird. In diesem Fall kann das Unternehmen einen Betrag pro Kilometer oder pro kWh vergüten.

Welche Rolle spielt der Wohnkanton?

Die Regelungen zur eMobilität unterscheiden sich je nach Kanton spürbar. Wir unterstützen dich gerne bei Abklärungen in anderen Kantonen oder bei der Erstellung eines passenden internen Reglements.

Praxisbeispiel:
Wallbox für ein Geschäfts-Elektroauto im Kanton Luzern

Ein Mitarbeitender im Kanton Luzern erhält ein Geschäfts-Elektroauto und lädt es zuhause. Je nach Kostenübernahme ergeben sich unterschiedliche Folgen:

  • Variante A
    Der Mitarbeitende bezahlt die Wallbox selbst. Es entsteht kein geldwerter Vorteil. Ein Steuerabzug ist nur bei Eigenheim und als energetische Massnahme möglich.
  • Variante B
    Der Arbeitgeber übernimmt CHF 2’000. CHF 1’500 fallen unter die Freigrenze, CHF 500 gelten als Lohn und sind sozialversicherungspflichtig.
  • Variante C
    Der Arbeitgeber aktiviert die Installationskosten und die Wallbox zusammen mit dem Fahrzeug und berechnet darauf den Privatanteil.
  • Variante D
    Der Arbeitgeber übernimmt CHF 1’500 für die Installation, die restlichen Kosten trägt der Arbeitnehmer.

Wichtig: Klare interne Regeln schaffen Transparenz für beide Seiten.

Klare Regeln zahlen sich aus

Eine Wallbox zu Hause bringt Vorteile mit sich, wirft aber auch steuerliche und lohnrechtliche Fragen auf. Eine pauschale Lösung gibt es nicht. Jeder Fall sollte einzeln geprüft werden.

Wir beraten dich gerne bei der passenden Kostenverteilung, bei steuerlichen Fragen (insbesondere bei kantonalen Unterschieden) und bei der Ausarbeitung eines Spesen- oder Mobilitätsreglements für die eMobilität.

Alles klar oder noch Fragen? Deine Weggefährtinnen und Weggefährten freuen sich über deine Fragen zur eMobilität im Geschäftsalltag.

Unterstützung beim Mobilitätsreglement?

Kein Problem, wir helfen gerne!