Fehlender Vorsorgeauftrag: Wer entscheidet, wenn ich urteilsunfähig werde?

Viele glauben, dass Ehepartner oder Kinder im Notfall automatisch Entscheidungen treffen dürfen, doch ohne Vorsorgeauftrag stimmt das nicht. Nur mit einem Vorsorgeauftrag bestimmst du selbst, wer in medizinischen, finanziellen und rechtlichen Fragen für dich handeln darf.

Was bringt mir ein Vorsorgeauftrag?

Die Vorstellung daran, durch einen Unfall, eine Krankheit oder altersbedingt urteilsunfähig zu werden, ist nicht angenehm. Noch schlimmer ist jedoch, wenn du nicht definiert hast, wer in diesem Fall für dich entscheiden darf: genau das regelt der Vorsorgeauftrag.

Um dem vorzubeugen, kannst du eine oder mehrere Personen wählen, die in deinem Namen innerhalb der folgenden drei Vorsorgethemen handeln dürfen:

Personensorge

In der Personensorge werden beispielsweise medizinische Entscheidungen oder die Wahl des Wohnorts geregelt.

Vermögenssorge

Die Vermögenssorge beinhaltet etwa die Verwaltung deiner Bankkonten oder von Rechnungen in deinem Namen.

Rechtliche Vertretung

Der Abschluss von Verträgen jeglicher Form oder den Kontakt mit Behörden können über die rechtliche Vertretung geregelt werden.

Solltest du keinen Vorsorgeauftrag besitzen, entscheidet die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer diese Aufgaben übernimmt.

Wie erstelle ich einen gültigen Vorsorgeauftrag?

Das Erstellen eines gültigen Vorsorgeauftrag ist in der Schweiz klar geregelt. Damit das Dokument im Ernstfall anerkannt wird, müssen bestimmte Formvorschriften erfüllt sein.

Du hast zwei Möglichkeiten:

  • Du schreibst den Vorsorgeauftrag von Hand, datierst und unterschreibst ihn.
  • Du lässt den Vorsorgeauftrag von einer Urkundsperson öffentlich beurkunden.

Wichtig: Der Inhalt muss klar definieren, wer dich in welchem Bereich vertreten soll. Du kannst den Vorsorgeauftrag jederzeit durch eine neue Version ersetzen.

Was passiert, wenn ich urteilsunfähig werde?

Sollte der Ernstfall eintreten, prüft die KESB deinen Vorsorgeauftrag. Innerhalb dieser Prüfung (Validierung) kontrolliert die Behörde

… ob das Original vorliegt.

… ob die Form eingehalten wurde.

… ob die eingesetzte Person geeignet ist.

Wenn alles passt, erhält die durch dich beauftragte Person eine Urkunde und kann dich offiziell vertreten. Die KESB zieht sich anschliessend zurück.

Vorsorgeauftrag oder Patientenverfügung: das ist der Unterschied

Die Patientenverfügung betrifft ausschliesslich medizinische Fragen: also, welchen Behandlungen du zustimmst oder eben nicht. Die Verfügung ergänzt den Vorsorgeauftrag, ersetzt ihn aber nicht.

Wichtig: Für medizinische Entscheide gilt: Die Patientenverfügung hat Vorrang.

Was darf mein Ehepartner im Ernstfall?

Dein Ehepartner darf gewisse alltägliche Angelegenheiten regeln:  alltägliche Ausgaben (Rechnungen begleichen) oder die Grundversorgung (Einkäufe erledigen).

Für grössere finanzielle oder rechtliche Entscheidungen braucht es jedoch die Zustimmung der KESB. Ohne Vorsorgeauftrag hat also selbst dein Ehepartner keine umfassende Entscheidungsbefugnis.

Fazit: Mit Vorsorgeauftrag behältst du die Kontrolle

Ein Vorsorgeauftrag sichert deine Selbstbestimmung. Kläre deine Wünsche frühzeitig und halte sie klar und verständlich fest.

Wenn du Unterstützung benötigst oder Fragen hast, helfen wir dir gerne, mit Beratung und einer passenden Vorlage.

Unterstützung beim Vorsorgeauftrag?

Kein Problem, wir beraten dich gerne!