Steht der Kauf eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung im Ausland auf der Wunschliste? Dieser Traum verspricht vielen mehr Freiheit und Lebensqualität, bringt aber einige steuerliche Herausforderungen mit sich.
Viele Länder erheben beim Kauf einer Immobilie eine Grunderwerbsteuer, die sich auf etwa 10 Prozent des Immobilienwerts berechnet. Falls ein Neubau entstehen soll, entfällt diese Steuer in der Regel. Dafür wird jedoch die Mehrwertsteuer erhoben, die in Europa meist um die 20 Prozent beträgt.
Wichtig: Es ist zu beachten, ob der angegebene Immobilienpreis diese Steuern bereits enthält oder nicht.
Neben dem Immobilienpreis und der Steuerbelastung sind auch noch die Kosten für den Notar, die Registergebühren und gegebenenfalls weitere Anwaltskosten zu berücksichtigen.
Wichtig: Die Anwaltskosten berechnen sich oft als prozentualer Anteil des Immobilienwerts.
Auch wenn die Steuern für das Feriendomizil im entsprechenden Land anfallen, müssen die Ferienimmobilie und allfällige Erträge in der Schweizer Steuererklärung deklariert werden.
Fast überall fällt eine jährliche Grundsteuer an, deren Höhe nicht nur von Land zu Land, sondern teilweise auch von Region zu Region variieren kann. Dazu fällt bei einer Vermietung auch eine entsprechende Ertragssteuer an.
Sollte die ausländische Ferienliegenschaft vererbt werden, kann es kompliziert und teuer werden. Hier gilt es zu prüfen, ob das Schweizer Erbrecht zur Anwendung kommt oder nicht. Auch die Doppelbesteuerungsabkommen sind zwingend zu beachten.