Pünktlich zur Adventszeit bringen wir Licht ins Dunkel der Neuerungen rund um die Themen Eigenmietwert, Unternehmerrisiko und Teilzeitarbeit.
Der Eigenmietwert wird für Wohneigentümer:innen abgeschafft. Damit entfällt auch die Möglichkeit, steuerliche Abzüge zu tätigen. Es wird Zeit, anstehende Projekte voranzutreiben.
Im Kanton Luzern können aber zumindest einige Abzüge in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dazu zählen beispielsweise die Kosten für den Einbau einer fest installierten Ladestation für Elektroautos. Diese können als Unterhaltskosten abgezogen werden.
Wenn der Inhaber und Geschäftsführer krankheitsbedingt oder gar durch den Tod ausfällt, steht das Unternehmen ohne eine entsprechende Vorsorgeplanung plötzlich still.
Mit einem Vorsorgeauftrag können die Weichen für den Ernstfall präventiv gestellt werden. In unserem Beitrag erfährst du, was alles dazugehört:
Mehr als ein Drittel der Erwerbstätigen arbeitet in Teilzeit.1 Was bedeutet das für die berufliche Vorsorge
Geringere Einzahlungen in die zweite Säule können Beitragslücken verursachen. Hinzu kommt, dass bei kleineren Pensen nicht alle Risiken durch den Arbeitgeber gedeckt sind.
Die Revision des OR stärkt die Rechte von Bauherrschaften und Immobilienkäufern bei Baumängeln.
Aufgrund der US-Zollpolitik wird das Instrument der Kurzarbeit gestärkt.
Künftig wird die freiwillige Vorauszahlung nicht mehr verzinst. Zusätzlich werden die Verzugs- und Vergütungszinsen von 4,5 auf 4,0 Prozent gesenkt.
Hilfreiches Beiblatt
Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen ab 2026 im Überblick
Wir wünschen eine gute Lektüre und lichterfüllte Adventstage.
Bei Fragen sind unsere Weg-Gefährten gerne für dich da.
1 Quelle: BFS – Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)