Wird ein Vorteil durch geldwerte Leistungen gewährt, ohne dass eine angemessene Gegenleistung zurückfliesst, kann das für Unternehmen und Begünstigte erhebliche steuerliche Konsequenzen haben. Höchste Zeit also, das Thema genauer unter die Lupe zu nehmen.
Von einer geldwerten Leistung spricht man, wenn ein Unternehmen einer nahestehenden Person – etwa einem Gesellschafter, Aktionär oder einem Mitglied dessen Familie – einen wirtschaftlichen Vorteil einräumt, ohne dass dieser eine gleichwertige Gegenleistung erbringt.
Das ist schneller passiert, als Sie vielleicht denken: Eine privat veranlasste Ausgabe (z.B. die Geburtstagsfeier oder die Urlaubsreise) wird über die Firma abgerechnet. Ein Firmenwagen wird privat genutzt. Oder eine Wohnung im Geschäftsvermögen wird unter Marktpreis an Angehörige vermietet oder verkauft. So unscheinbar solche Vorgänge wirken, steuerlich gelten sie oft als verdeckte Gewinnausschüttung, Vorteilszuwendung oder Gewinnvorwegnahme.
Hier zwei praxisnahe Beispiele:
Stellen wir uns vor, ein Unternehmer lässt seine Urlaubsreise über das Firmenkonto abrechnen, die Geburtstagsfeier seiner Ehefrau wird als Geschäftsessen verbucht oder der Sohn des Inhabers fährt ein neues Auto, das vollständig über die Firma finanziert und gebucht wurde.
All diese Konstellationen sind klassische Beispiele für geldwerte Leistungen, wie sie in der Praxis häufig vorkommen – und genauso häufig bei Steuerprüfungen beanstandet werden.
Ob es sich bei einer Leistung tatsächlich um eine steuerlich relevante Vorteilszuwendung handelt, wird anhand des sogenannten Drittvergleichs geprüft. Die zentrale Frage lautet dabei: Würde ein unabhängiger Dritter unter denselben Bedingungen dieselbe Leistung erhalten? Fällt die Antwort negativ aus, liegt sehr wahrscheinlich eine geldwerte Leistung vor und damit ein möglicher Korrekturfaktor für die Steuerveranlagung.
Die Entdeckung einer geldwerten Leistung, beispielsweise im Rahmen einer MWST- oder Steuerkontrolle, kann weitreichende finanzielle Folgen haben. So kann es sein, dass der steuerbare Gewinn des Unternehmens nachträglich erhöht wird, was direkt zu einer Nachzahlung bei der direkten Bundes- oder Kantonssteuer führen kann.
Auch im Bereich der Mehrwertsteuer kann es heikel werden: Nicht nur ist die Steuer auf der geldwerten Leistung nachzuzahlen (oft inklusive Verzugszins und Zuschlägen), sondern auch die in den Vorjahren zu Unrecht geltend gemachte Vorsteuer muss rückwirkend erstattet werden.
Besonders einschneidend wird es bei der Verrechnungssteuer. Diese beträgt stolze 35 % auf der geldwerten Leistung und muss von der Gesellschaft abgerechnet werden. Dies geschieht unabhängig davon, ob der Empfänger sie tatsächlich zurückfordern kann. Zwar wurde die Gesetzgebung in den letzten Jahren etwas gelockert, dennoch bleibt das Risiko einer spürbaren Steuerbelastung bestehen.
Und auch der Empfänger der Leistung bleibt nicht verschont: Er muss den erhaltenen Vorteil als Einkommen aus Vermögen versteuern. Zwar greift bei Beteiligungen über 10 % die privilegierte Dividendenbesteuerung, doch auch hier ist die Steuerwirkung spürbar. Im schlimmsten Fall, etwa bei bewusster Verschleierung oder fehlender Dokumentation, drohen zusätzlich Nachsteuer- und Strafverfahren. Die steuerliche Belastung kann sich dabei auf bis zu 100 % des erhaltenen Vorteils summieren.
Der beste Schutz vor solchen Risiken ist eine saubere und nachvollziehbare Trennung zwischen privaten und geschäftlichen Ausgaben. Jede Leistung, die an Gesellschafter oder deren Umfeld geht, sollte transparent dokumentiert und wirtschaftlich begründet sein.
Eine einfache Faustregel hilft oft schon weiter: Was würde ein aussenstehender Dritter in derselben Situation zahlen oder verlangen?
Geldwerte Leistungen sind keine Bagatellen. Was wie eine freundliche Geste oder eine kleine Vereinfachung im Alltag wirkt, kann steuerlich schwer wiegen. Umso wichtiger ist es für Unternehmer und Entscheidungsträger, das Thema ernst zu nehmen, potenzielle Risiken zu erkennen und rechtzeitig gegenzusteuern. Denn wer hier sorgfältig handelt, profitiert gleich doppelt: durch rechtliche Sicherheit – und einen ruhigen Schlaf.
Du fragst dich, ob in deinem Unternehmen möglicherweise geldwerte Leistungen unentdeckt geblieben sind? Dann ist jetzt der richtige Zeitpunkt, genauer hinzusehen. Wir begleiten dich auf dem Weg der Prüfung, Bewertung und steuerlichen Optimierung – kompetent, diskret und lösungsorientiert.